Präventionskonzept des ÖMGV
COVID Info
Zusätzlich gilt das Corona-Präventionskonzept des ÖMGV
samt Verhaltensvorgaben für SpielerInnen
Verhaltensvorgaben für SpielerInnen und BetreuerInnen:
es einen zugewiesenen Sitzplatz geben.
und vorgezeigt werden. Gemeint ist damit ein negativer Antigen Test
(nicht älter als 48 Stunden) bzw. ein negativer PCR-Test (nicht älter
als 72 Stunden).
als 72 Stunden).
durchgeführt werden.
Testpflicht.
samt Verhaltensvorgaben für SpielerInnen
Verhaltensvorgaben für SpielerInnen und BetreuerInnen:
es einen zugewiesenen Sitzplatz geben.
und vorgezeigt werden. Gemeint ist damit ein negativer Antigen Test
(nicht älter als 48 Stunden) bzw. ein negativer PCR-Test (nicht älter
als 72 Stunden).
als 72 Stunden).
durchgeführt werden.
Testpflicht.
-) Eigenverantwortung übernehmen-) für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin wird-) Tragen von FFP2-Masken:
- am gesamten Veranstaltungsgelände ausgenommen
=> während der Speisenaufnahme,=> während der Sportausübung,=> SportlerInnen im Startbereich.
- in geschlossenen Räumen,- bei sämtlichen Transporten in Fahrgemeinschaften(ausgenommen gleicher Haushalt),- in den allgemeinen Bereichen der Quartiere.-) Covid-19-Tests:
- bei Anreise zur Veranstaltung muss ein gültiger COVID-19-Test vorliegenKinder/Jugendliche bis 16 Jahre, müssen zu Beginn des offiziellen Trainings,beim Covid-19 Beauftragen die Einverständniserklärung der Eltern abgeben.- nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeit muss ein neuerlicher COVID-19-Test- eine Impfung entbindet den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht von der
Das COVID-19-Präventionskonzept sowie die Verhaltensvorgaben, können bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Beginn offizielles Training) an die gesetzlichen Vorgaben adaptiert werden. Sollte aufgrund von Verschärfungen ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin absagen, wird die Startgebühr rückerstattet.
Michael Eidler
Covid-19 Beauftragter
Österr. Minigolf Sport Verband