Präventionskonzept des ÖMGV - MGV Seefeld Kadolz

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Präventionskonzept des ÖMGV

COVID Info
Zusätzlich gilt das Corona-Präventionskonzept des ÖMGV
samt Verhaltensvorgaben für SpielerInnen
Verhaltensvorgaben für SpielerInnen und BetreuerInnen:
   es einen zugewiesenen Sitzplatz geben.
 und vorgezeigt werden. Gemeint ist damit ein negativer Antigen Test
 (nicht älter als 48 Stunden) bzw. ein negativer PCR-Test (nicht älter
  als 72 Stunden).

  als 72 Stunden).
  durchgeführt werden.
 Testpflicht.
-) Eigenverantwortung übernehmen
-) für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin wird
-) Tragen von FFP2-Masken:
- am gesamten Veranstaltungsgelände ausgenommen
=> während der Speisenaufnahme,
=> während der Sportausübung,
=> SportlerInnen im Startbereich.
- in geschlossenen Räumen,
- bei sämtlichen Transporten in Fahrgemeinschaften
 (ausgenommen gleicher Haushalt),
- in den allgemeinen Bereichen der Quartiere.
-) Covid-19-Tests:
- bei Anreise zur Veranstaltung muss ein gültiger COVID-19-Test vorliegen

 Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre, müssen zu Beginn des offiziellen Trainings,
 beim Covid-19 Beauftragen die Einverständniserklärung der Eltern abgeben.
- nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeit muss ein neuerlicher COVID-19-Test
- eine Impfung entbindet den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht von der

Das COVID-19-Präventionskonzept sowie die Verhaltensvorgaben, können bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Beginn offizielles Training) an die gesetzlichen Vorgaben adaptiert werden. Sollte aufgrund von Verschärfungen ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin absagen, wird die Startgebühr rückerstattet.

Michael Eidler
Covid-19 Beauftragter
Österr. Minigolf Sport Verband

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